Das Patientenrechtegesetz vom 26.02.2013

Text von der Seite: http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/patientenrechtegesetz.html


 

Die Rolle der Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung hat sich gewandelt. Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste Beitragszahler und kritische Verbraucher. Mit dem Patientenrechtegesetz stärkt die Bundesregierung die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen.


 

Die Rechte der Patienten waren schon bisher im deutschen Recht verankert. Aber sie waren verteilt auf unterschiedliche Gesetze, und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. So waren die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Patienten für den juristischen Laien kaum zu überblicken. 
Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft  getretenen Patientenrechtegesetz werden die verstreuten Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Patientenrechtegesetz stärken wir die Rechte der Patientinnen und Patienten. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der Ärzten informiert und aufgeklärt auf Augenhöhe gegenübertreten kann.“


 

Text von:

http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenrechtegesetz#Patienteninformation

Vor einer Behandlung ist der Patient in Textform über eventuelle zusätzliche Kosten aufzuklären, wenn der Behandelnde weiß oder wenn sich hierfür hinreichende Anhaltspunkte ergeben, dass eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gewährleistet ist.